Naturschutzgebiete + Naturdenkmale: Gemeinde Pleidelsheim

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Altneckar und Pleidelsheimer Wiesental: Naturschätze "in Not" – direkt vor Ihrer Haustür

Die reizvolle Tallandschaft zwischen Freiberg, Ingersheim und Pleidelsheim ist eine der letzten noch sehr naturnah wirkenden Flussabschnitte des Neckars im Landkreis Ludwigsburg. Ein Stückchen Restnatur mit seltenen Biotopen und bedrohten Tierarten hat sich hier als schmale Kulisse entlang des ehemaligen Flusslaufs und an dem früheren kleinen Baggersee eingerichtet.

Kaum jemand ahnt heute mehr, dass bei der Verbreiterung des Schifffahrtskanals im Jahr 1973 hier und in den Kiesgruben der Aushub entsorgt werden sollte. Gott sei Dank konnte dies mit Hilfe des Protests von engagierten Bürgern verhindert werden, ebenso die zahlreichen Straßenplanungen quer durchs Wiesental.

Heute finden sich hier zwei bedeutende Naturschutzgebiete, das NSG „Altneckar“ und das NSG „Pleidelsheimer Wiesental“. Ihre Ausdehnung ist leider nur sehr klein und beschränkt sich im Wesentlichen auf den Flusslauf bzw. den Baggersee und deren Uferböschungen. Durch ihr wertvolles Naturinventar haben sie europaweite Bedeutung erlangt und sind als Fauna- Flora- Habitat-Gebiet (7021-342 „Nördliches Neckarbecken“) und als Europäisches Vogelschutzgebiet (7021-401 „Pleidelsheimer Wiesental im Altneckar“) Bestandteil des europäischen Naturschutznetzes NATURA 2000.

Auwälder und Feuchtgebiete sind im Neckarbecken sehr selten. Diese Lebensräume sind für eine spezialisierte und sensible Fauna und Flora von großer Bedeutung. Auch der Mensch liebt die Vielfalt dieser Tallandschaft und sie spielt für die Erholung der Bevölkerung eine große Rolle. Die weite Wiesenaue mit dem grünen Band des Altneckars lädt regelrecht zum Spazierengehen und Fahrradfahren ein. An heißen Tagen lockt der meist seichte Wasserstand im Flussbett zum Baden und Verweilen auf den warmen Muschelkalkplatten. Auch den vierbeinigen Lieblingen gönnt man Abkühlung und schickt sie ins Wasser. So verständlich und erholsam dieses Verhalten für Mensch und Hund ist, umso stressiger, ja geradezu lebensbedrohend, ist es für die Tierwelt. Hunde stöbern Wildtiere und brütende Vögel auf, Badende und Lagernde stören Eisvögel bei ihrer Futtersuche. Aus gutem Grund führen keine offiziellen Wege direkt ans Ufer. Jede Art von Freizeitvergnügen in den Naturschutzgebieten bringt die Natur in Bedrängnis. Zum Schutz der Wildnis gelten Regeln, die für den Altneckar und das Pleidelsheimer Wiesental bereits 1977 bzw. 1979 in einer Naturschutzgebietsverordnung festgeschrieben wurde. So sind zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt Freizeitaktivitäten, wie das Reiten, das Zelten, das Lagern und Feuermachen verboten. Pflanzen und Tiere dürfen nicht entnommen werden. Besonders wegen der vom Aussterben bedrohten Vogelarten sollten Sie Rücksicht nehmen, die Naturschutzgebiete nicht betreten, unbedingt Ihren Hund an der Leine führen und ihn nicht frei in die Naturschutzgebiete laufen lassen.
2015 wurden daher auch ein Betretungsverbot für den Altneckar und den Baggersee so wie ein Leinenzwang für Hunde in einem bestimmten Bereich ausgewiesen. Näheres finden Sie hierzu unter https://www.landkreis-ludwigsburg.de/de/umwelt-technik-klimaschutz/umwelt-und-naturschutz/natur-und-artenschutz/betretungsverbot-und-leinenzwang-am-altneckar/.

Genießen Sie die Einblicke in die Naturschutzgebiete, etwa von der Brücke über den Altneckarbei Freiberg oder der Aussichtsplattformbeim Baggersee bei Pleidelsheim. Auf Informationstafeln können Sie dort auch Interessantes über die Pflanzen- und Tierwelt in diesen Gebieten erfahren.
Helfen Sie durch Ihr Verhalten, die wenigen und seltenen Naturschätze vor Ihrer Haustür zu bewahren, indem Sie die Spielregeln respektieren.

Naturschutzgebiete auf Pleidelsheimer Gemarkung

Unten aufgeführt finden Sie Naturschutzgebiete auf Pleidelsheimer Gemarkung.

Schutzgebietskategorien

Zur Erhaltung und Sicherung der Schönheit, Eigenart und Vielfalt der Natur des Landes Baden-Württemberg werden Schutzgebiete verschiedener Kategorien ausgewiesen.

Natura 2000

Mit dem europäischen Schutzgebietssystem Natura 2000 haben sich die Staaten der Europäischen Union die Erhaltung der biologischen Vielfalt in Europa zum Ziel gesetzt. Die FFH-Richtlinie (Fauna = Tierwelt, Flora = Pflanzenwelt, Habitat = Lebensraum) bildet zusammen mit der Vogelschutzrichtlinie das europäische Schutzgebietsverbundsystem Natura 2000. Natur und Landschaft sind aufgrund der naturräumlichen und landschaftskulturellen Unterschiede sowie der geografischen Ausdehnung der EU von Skandinavien bis zum Mittelmeer sehr vielfältig. Es werden sechs sogenannte biogeografisch Regionen unterschieden: Die atlantische, kontinentale, alpine, mediterrane, boreale und die makaronesische Region. Jede dieser Regionen hat ihre Besonderheiten und ihre Einzigartigkeit und zeichnet sich durch typische Lebensräume sowie besondere Tier- und Pflanzenarten aus.

Baden-Württemberg ist Teil der kontinentalen Region und weist vielgestaltige, oft auch einzigartige, landestypische Lebensräume auf, wie Magerrasen, Schlucht- und Hangmischwälder der Schwäbischen Alp, Binnendünen in der Oberrheinniederung, Borstgrasrasen des Schwarzwaldes oder Hochmoore in Oberschaben.

Das vorrangige Ziel der FFH-Richtline ist die Erhaltung der in Europa vorhandenen biologischen Vielfalt bzw. deren Wiederherstellung. Dies soll durch den Aufbau des europaweit vernetzten Schutzgebietssystem Natura 2000 geschehen.  

Die EU-Vogelschutzrichtlinie hat den langfristigen Schutz und die Erhaltung aller wildlebenden Vögel und ihrer natürlichen Lebensräume in Europa zum Ziel.

In Pleidelsheim gibt es folgende ausgewiesene Natura 2000 Gebiete:
- Teile des Natura 2000 Gebiets „Neckar zwischen Freiberg und Heilbronn“ liegen auf Pleidelsheimer Gemarkung. Sie sind identisch mit den Naturschutzgebieten „Wiesental“ und „Altneckar“.

Verordnung des Landratsamtes Ludwigsburg als untere Naturschutzbehörde über das Landschaftsschutzgebiet "Neckartal zwischen Benningen und Großingersheim mit angrenzenden Gebieten" vom 21. Februar 1985 (Ludwigsburger Kreiszeitung vom 30.05.1985).

Naturschutzgebiete

Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder Gründen zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten notwendig ist, werden als Naturschutzgebiete gesichert. Das Naturschutzgebiet ist die älteste und die bekannteste Schutzform. Sie dient dem besonderen Schutz unserer Natur und Landschaft. Gerade auch wegen ihres Reichtums an selten gewordenen Tier- und Pflanzenarten und ihren Lebensräumen sind Naturschutzgebiete Kernflächen des Naturschutzes. So werden beispielsweise extensiv beweidete Wacholderheiden, magere blütenreiche Wiesen oder auch Moore und besonders naturnahe Wälder als Naturschutzgebiete gesichert. Naturschutzgebiete sind herausragende Teile unserer Landschaft. Ihre besondere Eigenart und Schönheit ist oft erst durch eine traditionelle menschliche Nutzung entstanden. In diesen Gebieten ist eine Weiterbewirtschaftung in der bisherigen Art meist unerwünscht und dient der Erhaltung ihrer hohen Wertigkeit. Naturschutzgebiete sperren den Menschen nicht aus. In den meisten Gebieten kann der aufmerksame Besucher das Besondere eines Schutzgebietes auch vom Wanderweg aus erleben und dabei so manche seltene Tier- und Pflanzenart beobachten. Die Zuständigkeit für die Ausweisung liegt bei den höheren Naturschutzbehörden (Regierungspräsidien). Diese weisen Naturschutzgebiete per Rechtsverordnung aus.

In Pleidelsheim gibt es folgende ausgewiesene Naturschutzgebiete:
- Naturschutzgebiet „Pleidelsheimer Wiesental“ vom 28. Dezember 1977
- Naturschutzgebiet „Altneckar“ vom 14. Dezember 1979

Landschaftsschutzgebiete

Landschaftsschutzgebiete werden nach § 22 NatSchG zur Erhaltung der natürlichen Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft sowie zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder Nutzungsfähigkeit der Naturgüter ausgewiesen. Mit diesem Instrument können auch Gebiete besonderer Bedeutung für die Erholung gesichert sowie Pufferzonen zu Naturschutzgebieten festgelegt werden. Landschaftsschutzgebiete dienen, im Vergleich zu Naturschutzgebieten, in erster Linie dem Schutz des Naturhaushaltes und seiner Funktionsfähigkeit. Wichtige Schutzgüter sind neben der Pflanzen- und Tierwelt der Boden, das Grund- und Oberflächenwasser und das Klima. Wenn Landschaftsschutzgebiete an Naturschutzgebiete angrenzen, können sie dazu beitragen, nachhaltige Einflüsse von außerhalb auf die oft empfindlichen Naturschutzgebiete zu verringern. Als Landschaftsschutzgebiete kommen auch Landschaftsteile infrage, in denen die Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbilds erhalten oder wiederhergestellt werden soll. Sie bieten damit wichtige Erlebnis- und Erholungsmöglichkeiten. Ebenso können Gebiete unter Landschaftsschutz gestellt werden, in denen eine naturverträgliche Nutzung durch den Menschen bewahrt oder wieder eingeführt werden soll. Landschaftsschutzgebiete sind beispielsweise kulturhistorisch geprägte Heckenlandschaften, Streuobstwiesen, Auenbereiche und Teichlandschaften. Für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die unteren Naturschutzbehörden (Stadt und Landkreise) zuständig.

In Pleidelsheim gibt es folgende ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete:
- Landschaftsschutzgebiet „Neckartal zwischen Großingersheim und Hessigheim mit
  Umgebung“ vom 04.01.1989
- Landschaftsschutzgebiet „Hardtwald, Kaisersbachtal, Rohrbachtal, Benning und Harzberg
 sowie Bottwartal zwischen Großbottwar und Kleinbottwar mit angrenzenden Gebieten“
 vom 03.07.1989
- Landschaftsschutzgebiet „Neckartal zwischen Benningen und Großingersheim mit
 angrenzenden Gebieten“ vom 21.02.1985

Naturdenkmale

Als Naturdenkmal nach § 24 NatSchG werden einzelne Naturschöpfungen ausgewiesen, die aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit des besonderen Schutzes bedürfen. In Baden-Württemberg können darüber hinaus „flächenhafte Naturdenkmale“ zur Sicherung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten für Tiere und Pflanzen ausgewiesen werden. Naturdenkmäler werden im Gesetz auch als natürliche „Einzelschöpfungen“ bezeichnet. Als solche kennen wir z. B. außergewöhnliche Felsformationen, Quellen und Wasserläufe, besonders alte oder seltene Bäume und Alleen. Aber auch erdgeschichtliche Aufschlüsse und Gletscherspuren gehören zu den Denkmälern der Natur. Auffallende Naturformen haben schon seit jeher die Fantasie auch unserer Vorfahren angeregt. Noch heute ranken sich zahlreiche Sagen um viele dieser Einzelschöpfungen. Ausgewiesen werden können per Rechtsverordnung durch die untere Naturschutzbehörde bis zu 5 ha große flächenhafte Naturdenkmale (z. B. Feuchtgebiete, Moore, Heiden) oder aber Einzelbildungen (z. B. wertvolle Bäume, Felsen, Höhlen).
 

In Pleidelsheim gibt es folgende ausgewiesene Naturdenkmale:
- Naturdenkmal „Kiesweiher“
- Naturdenkmal „Feuchtgebiet am Riedbach“
- Naturdenkmal „Stieleiche beim Oberen Gemeindewald“
- Naturdenkmal „Wengertschützenunterstand" am Oberen Gemeindewald (freistehender Gewölbeunterstand, Feldschützen- und Wengertschützenunterstand, bis 1980 in halbverfallenem Zustand, von der Gemeinde Pleidelsheim 1982 renoviert)

Geschützte Grünbestände

Viele Teile unserer Kulturlandschaft sind für die Tier- und Pflanzenwelt, für das örtliche Klima oder für die Entwicklung und Erhaltung von Biotopverbundsystemen von besonderer Bedeutung. Wenn diese Landschaftsteile nicht die strengen Kriterien, z. B. von Naturdenkmälern erfüllen, aber dennoch eines Schutzes bedürfen, können sie als geschützte Grünbestände ausgewiesen werden. Als typische Schutzobjekte kennen wir Baumgruppen, Alleen, Hecken und Feldgehölze. Aber auch Grünbestände, die das Ortsbild beleben oder bestimmte Baumbestände einer Gemeinde, sind in dieser Schutzkategorie häufig vertreten. In Baden-Württemberg werden geschützte Grünbestände durch Satzungen der Kommunen bestimmt.

In Pleidelsheim gibt es folgende ausgewiesene geschützte Grünbestände:
- Geschützter Grünbestand „Riedbachaue“ vom 21.04.1994